1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für Bewerbungen und Kooperationen im Influencer- und Creator-Partnerprogramm, soweit keine individuelle schriftliche Vereinbarung vorrangig ist.
2. Aufnahme
Die Bewerbung begründet keinen Anspruch auf Aufnahme. IMMUMEDIC prüft Identität, Auftritt, Zielgruppe, Inhalte und Eignung des Bewerbers.
3. Freigegebene Inhalte
Im Rahmen der Kooperation dürfen ausschließlich freigegebene Materialien im vereinbarten Umfang verwendet werden. Inhaltliche Änderungen bedürfen einer erneuten Freigabe.
4. Kennzeichnung
Werbliche, vergütete oder erfolgsabhängige Kooperationen müssen nach den im jeweiligen Land geltenden Regeln eindeutig gekennzeichnet werden.
5. Medizinische Grenzen
Partner geben keine individuellen medizinischen Empfehlungen, versprechen keinen Behandlungserfolg und nehmen keine Befunde oder Gesundheitsdaten entgegen.
6. Partnerseite und Zuordnung
Eine Partnerseite, Subdomain oder Partnerkennung darf nur für die vereinbarte Kooperation eingesetzt werden. Anfragen werden zentral an IMMUMEDIC übermittelt und anhand der Kennung zugeordnet.
7. Vergütung
Eine Vergütung entsteht ausschließlich auf Grundlage eines individuellen Kooperationsvertrags. Voraussetzungen, Zuordnung, Fälligkeit, Steuern und Ausschlüsse werden darin geregelt.
8. Beendigung
Nach Ende der Zusammenarbeit sind Partnerkennungen und nicht mehr freigegebene Materialien zu entfernen. Einzelheiten bestimmt der Kooperationsvertrag.
